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Gewisse Dienstleistungen werden in einem geschützten Bereich zur Verfügung gestellt. Aus Gründen, die im Heilmittelgesetz verankert sind, kann Rheuma Schweiz den Zugang zum geschützten Bereich den folgenden Personen gewähren:
- Medizinisches Fachpersonal mit akademischem Ausweis.
Dazu gehören: Ärztinnen und Ärzte, Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, Pharmakologinnen und Pharmakologen, Radiologinnen und Radiologen, Physikerinnen und Physiker (falls sie in einem medizinischen Bereich tätig sind) usw.
Sie haben hier die Möglichkeit, sich anzumelden. In der Regel wird der Nutzer von der erfolgten Zulassung per E-Mail informiert. Die Zulassung ist kostenlos. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zulassung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen.
Die Daten werden in unserer Datenbank gespeichert und nicht weiter gegeben. Wir erlauben uns, Sie in Zukunft über Neuerungen oder Interessantes über E-Mail zu informieren.