Im Bereich des Rechtsstatus ist heute ein grosser Wandel im Gange. Die Kantone suchen nach neuen Modellen, wie sie ihren Spitälern mehr unternehmerische Freiheiten gewähren können und haben teilweise die Rechtspersönlichkeiten der Spitäler stark verändert.
Über Erfolg oder Misserfolg dieser Massnahmen entscheiden aber andere Punkte.
Diese Kriterien entscheiden letztendlich, ob ein Spital nach betriebswirtschaftlichen und nicht nach politischen Grundsätzen geführt werden kann. Und genau in diesem Punkt wurden die Hausaufgaben von den politischen Verantwortungsträger nicht immer sauber gelöst.
Deshalb wird es noch ein weiter Weg sein, bis die öffentlichen Spitäler in der Schweiz nach ökonomischen und nicht nach politischen Grundsätzen geführt werden können.
In einer anderen Position sind die Privatspitäler. In den meisten Fällen erhalten diese nur eine Betriebsbewilligung aber keine finanzielle Unterstützung des Kantons. Auch die Tarife können die Privatspitäler mit den Krankenkassen selbständig verhandeln. Meistens erhalten die Privatspitäler keinen Leistungsauftrag und können dadurch ihr Leistungsangebot selber definieren.