Psychotherapie ist «Seelenheilkunde».
Sie ist fachkundige Hilfe für Menschen mit seelischen oder seelisch verursachten Leiden.
Menschen, welche wegen ihrer «Schwierigkeiten», «Störungen», «Symptomen», «Problemen» mit ihrem Leben schlecht zurechtkommen und diese nicht mehr alleine oder mit Hilfe ihrer gewohnten Bezugspersonen bewältigen können, suchen psychotherapeutische Unterstützung.
Seelisches Leiden kann sich in jedem Bereich des menschlichen Lebens ausdrücken:
Seelisches Leiden kann sich vielfältig äussern:
Psychotherapie wird einerseits von den Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie und anderseits von Psychologen mit Weiterbildung in Psychotherapie praktiziert.
Die psychotherapeutische Tätigkeit der Psychologinnen und Psychologen ist zurzeit in der Schweiz noch nicht geregelt und staatlich anerkannt. Weder der Titel Psychologe noch Psychotherapeut sind geschützt. Nur ein Teil der Kantone erteilt eine Praxisbewilligung und eine Verrechnung zulasten der obligatorischen Grundversicherung ist nur bei der delegierten Psychologie möglich. Praktizierende Ärztinnen und Ärzte können Patientinnen und Patienten zur Behandlung psychischer Störungen an bei ihnen angestellte PsychologInnen una andere nichtärztliche PsychotherapeutInnen delegieren. Dies delegierte Psychotherapie muss in den Räumen des delegierenden Arztes, der gegenüber den Kassen abrechnet, stattfinden.
Im Moment sind aber Bestrebungen im Gang (Psy-Gesetz), dass die Ausbildung und die Tätigkeit von PsychologInnen und PsychotherapeutInnen klar geregelt wird. Es ist noch ein Frage der Zeit, dass PsychologInnen und PsychotherapeutInnen selbständige Praxen betreiben und über die Grundversicherung abrechnen können.
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