Pflegeheime und Pflegeabteilungen

Die Pflegebedürftigkeit, verstanden als langzeitiger und voraussichtlich gar dauernder Verlust der Selbständigkeit bei den täglichen Lebensverrichtungen, ist in der «alternden» Gesellschaft immer häufiger ein Existenzrisiko.

Eine einheitliche Definition von Pflegebedürftigkeit fehlt in der Schweiz, doch könnte eine Formulierung in etwa so aussehen:
Pflegebedürftig ist, wer für die alltäglichen Lebensverrichtungen voraussichtlich für längere Zeit der Hilfe, Pflege oder Überwachung durch Dritte bedarf. (Latzel)

Ein Pflegeheim wird gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) wie folgt umschrieben: Anstalten, Einrichtungen oder ihre Abteilungen, die der Pflege und medizinischen Betreuung sowie der Rehabilitation von Langzeitpatienten und -patientinnen dienen.

Im folgenden eine Übersicht über die Pflege- und Altersheime im Jahre 2000 (Quelle BfS).

Heime für pflegebedürftige Betagte und / oder chronisch Kranke
Anzahl Betriebe 1’394 80
Betten 81’111 2’920
Plätze 20’331 666
Betriebspersonal 53’327 1’408
Bewohner 77’752 2’711
Betreute Externe 789 30
Beherbungstage 28’106’130 954’338
Betreuungstage 120’491 4’741
Betriebsausgaben in Mio CHF 5315 135
Betriebsausgaben pro Tag in CHF 189 142

Nur eine Minderheit der betagten Menschen leben in Alters- und Pflegeheimen. Dies entgegen der landläufigen Meinung in unserer Gesellschaft.

1990 in % 1980 in % 1970 in %
über 64-jährig 8.4 7.5 7.0
über 80-jährig 21.8 20.1 17.5

Die Ethikrichtlinien der Heime

  1. Recht auf Würde und Achtung
  2. Recht auf Selbstbestimmung
  3. Recht auf Information
  4. Recht auf Gleichbehandlung
  5. Recht auf Sicherheit
  6. Recht auf qualifizierte Dienstleistungen
  7. Recht auf Wachstum der Persönlichkeit
  8. Recht auf Ansehen

Quelle: Curaviva

Die Kosten in den Pflegeabteilungen sind hoch. Einen Teil der Kosten, nämlich die medizinisch notwendige Behandlung, übernehmen die Krankenkassen aufgrund des KVG. Soziale und therapeutische Kosten aber, muss der Patient, die Patientin selber übernehmen. Diese Kosten werden durch die AHV/IV-Rente, die Bezüge aus der Pensionskasse und wenn dies nicht reicht aus der EL der AHV bezahlt. Als Beispiel wurde eine Heimtaxe für einen Patienten aus dem Kanton Zürich berechnet.

Heimtaxen Pflegeheim

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