Apotheken

Das Heilmittelgesetz unterscheidet zwischen Arzneimittel mit oder ohne Verschreibungspflicht. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen ApothekerInnen auf ärztliche Verschreibung oder Medizinalpersonen entsprechend den Bestimmungen der Selbstdispensation (Abgabe durch den praktizierenden Arzt) herausgeben.
Die gleiche Personengruppe und zusätzlich DrogistInnen dürfen die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente herausgeben. Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) ist für die Zulassung von Medikamenten verantwortlich. Die entsprechende Abgabekompetenz wird jedoch von den Kantonen geregelt.

Sowohl die obligatorische Krankenversicherung als auch die private Zusatzversicherung vergüten nur Medikamente, die von einem Arzt verordnet worden sind. Als schweizerische Besonderheit ist zu erwähnen, dass sich darunter auch Produkte befinden können, die auch ohne Rezept in der Apotheke oder in der Drogerie erhältlich wären. Zusammengefasst heisst dies, dass kassenpflichtige Medikamente, also solche, welche die Krankenkassen übernehmen müssen, immer von einem Arzt verordnet werden müssen (Rezept).

Die Aufgaben der Apotheken haben sich unter den neuen Gesetzgebungen, Verordnungen und Bedürfnissen gewandelt. Waren früher hauptsächlich die Medikamentenherstellung und -abgabe im Zentrum der Aktivitäten, werden heute allgemeine Gesundheitsdienstleistungen angeboten.

Wir unterscheiden verschiedene Arten von Apotheken:

Offizinapotheken
Die öffentlichen Apotheken vertreiben hauptsächlich Medikamente und stellen diese zum Teil auch selber her (Hausmittel). Durch die Liberalisierung sind die Apotheken gezwungen, vermehrt auch andere Dienstleistungen wie beispielsweise Beratungen oder Blutdruckmessung anzubieten.

Spitalapotheken
Die Spitalapotheken versorgen die Stationen und Patienten innerhalb eines Spitals mit Medikamenten. Sie sind für den Einkauf und die Lagerung der Medikamente verantwortlich.

Kantonsapotheken
Die Kantonsapotheken sind für die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten, für die Qualitätskontrolle der Medikamente und die Kontrolle der öffentlichen Krankenhäuser zuständig. Die Aufgaben varieren von Kanton zu Kanton.

Internetapotheken
Vermehrt gibt es heute auch Apotheken, welche die Medikamente via Internet anbieten und dem Patienten direkt zu senden. Teilweise ist es heute schon möglich, Rezepte elektronisch an diese «Apotheken» zu senden.

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